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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2012 - L 9 AS 1110/12 B ER RG   

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https://dejure.org/2012,127118
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2012 - L 9 AS 1110/12 B ER RG (https://dejure.org/2012,127118)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.10.2012 - L 9 AS 1110/12 B ER RG (https://dejure.org/2012,127118)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - L 9 AS 1110/12 B ER RG (https://dejure.org/2012,127118)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2012 - L 9 AS 899/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2012 - L 9 AS 1110/12
    Die Anhörungsrüge des Antragstellers vom 21. September 2012 im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 17. August 2012 - L 9 AS 899/12 B ER RG - wird als unzulässig zurückgewiesen.

    Der Antragsteller und Beschwerdeführer wendet sich mit der Anhörungsrüge vom 21. September 2012 gegen den Beschluss des Senats vom 17. August 2012 - L 9 AS 899/12 B ER RG -, mit dem der Senat die weitere Anhörungsrüge des Beschwerdeführers vom 4. Juni 2012 als unzulässig zurückgewiesen hat.

    Er trägt sinngemäß vor, dass der Beschluss des Senats vom 17. August 2012 - L 9 AS 899/12 B ER RG - fehlerhaft sei, weil ihm im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - L 9 AS 455/12 B ER - die beantragte Akteneinsicht nicht gewährt worden sei.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 17. August 2012 - L 9 AS 899/12 B ER RG - ausgeführt:.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2012 - L 9 AS 1110/12
    Denn der Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge als unbegründet zurückgewiesen wurde, ist keine "Endentscheidung" im Sinne des § 178a Abs. 1 SGG, dass heißt kein Urteil oder Beschluss, das bzw. der ein Verfahren im letzten Rechtszug abschließt (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, Juris Rn. 49; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 -, Juris Rn. 5 m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Begeht das Rechtsbehelfsgericht einen Fehler im Zuge der Überprüfung, ob Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz bei der vorangegangenen gerichtlichen Verfahrensdurchführung beachtet worden ist, führt dies nicht zur erneuten Eröffnung des Rechtswegs (vgl. nochmals BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, Juris Rn. 50).".

  • BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11

    Offensichtlich unzulässige "zweite" Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 Abs 1

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2012 - L 9 AS 1110/12
    Denn der Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge als unbegründet zurückgewiesen wurde, ist keine "Endentscheidung" im Sinne des § 178a Abs. 1 SGG, dass heißt kein Urteil oder Beschluss, das bzw. der ein Verfahren im letzten Rechtszug abschließt (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, Juris Rn. 49; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 -, Juris Rn. 5 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 9 AS 455/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2012 - L 9 AS 1110/12
    Er trägt sinngemäß vor, dass der Beschluss des Senats vom 17. August 2012 - L 9 AS 899/12 B ER RG - fehlerhaft sei, weil ihm im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - L 9 AS 455/12 B ER - die beantragte Akteneinsicht nicht gewährt worden sei.
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